"Wahlarzt"

Wir sind eine Wahlarztordination. Das bedeutet, dass Ihre Behandlungskosten nicht direkt über die Krankenkassen abgerechnet werden. Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie mit Ihrem medizinischen Befund eine Honorarnote, die Sie mittels beigelegtem Zahlschein bezahlen.


Die einbezahlte Rechnung reichen Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung ein, Sie erhalten bis auf einen Selbstbehalt (variiert je nach Krankenversicherung) einen Kostenanteil rückerstattet.

 

Wir bitten um Verständnis, dass primäre Beratungsgespräche oder Zweitmeinungen nach Zeit abgerechnet werden. In diesen Fällen kann der Selbstbehalt deutlich höher ausfallen, da es für Beratungsgespräche bei Krankenkassen nur eine kleine Pauschale in der Rückerstattung gibt.

 

Einen Link zu mehr Information für ÖGK-Patienten finden Sie hier:

 

"Wahlarztrechnung: Worauf muss ich achten?"

Rezepte und Überweisungen

Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in der Regel wie Kassenrezepte behandelt.

Überweisungen zu anderen Ärzten müssen seit März 2006 grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden. Die noch nötigen chefärztlichen Bewilligungen für CT- und MRT-Untersuchungen werden, falls überhaupt notwendig, von uns für Sie organisiert.